Wirtschaftsrecht
Der Staat regelt und nimmt Einfluss auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben
beteiligten Parteien. Natürlich regelt es auch das Verhältnis von Wirtschaft
und Staat. Der Begriff Wirtschaftsrecht umfasst das Recht des Wirtschaftsverkehrs
und die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik. Es besteht aus drei
Fachbereichen: Das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Wirtschaftsverfassungsrecht
und das Wirtschaftsprivatrecht.
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht ist Synonym für das staatliche
System der Eingriffs- und Leistungsverwaltung. Es besteht aus den Teilbereichen
Wirtschaftsförderung, Monopolverwaltung /-Regulierung, Wirtschaftslenkung
und Gefahrenabwehr.
Das Wirtschaftsverfassungsrecht ist nicht klar definiert.
Denn im Grundgesetz ist nicht klar definiert, wie die Wirtschaftsform von
Deutschland aussieht. Ist sie im Grundgesetz noch neutral, wird sie durch
Versfassungsprinzipien von der BRD als Rechts- und Sozialstaat, der Grundrechte
und Demokratie definiert.
Das Wirtschaftsprivatrecht regelt das Kaufen und Verkaufen
auf dem Markt zwischen den Geschäftspartnern (Hersteller, Händler, Verbraucher).
Diese Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsrecht nieder
geschrieben. Auch das Europäische Wirtschaftsrecht spielt in den Staaten
der EU eine Rolle.
Wirtschaftsrecht studieren
Möchte man sich beruflich mit der Wirtschaft befassen und hat Interesse an juristischen Aspekten, ist ein Studiengang zum Diplom-Wirtschaftsjurist vielleicht eine gute Option. Hierbei handelt es sich zwar um einen juristischen Studiengang, der Abschluss stellt jedoch keinen Volljuristen dar – eine Karriere als Richter oder Staatsanwalt ist demnach ausgeschlossen. Das Studium fokussiert sich auf Themenbereiche, die gerade in größeren Unternehmen gefragt sind, beispielsweise Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Internationales Wirtschaftsrecht.
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