Wirtschaftsrecht

Der Staat regelt und nimmt Einfluss auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben beteiligten Parteien. Natürlich regelt es auch das Verhältnis von Wirtschaft und Staat. Der Begriff Wirtschaftsrecht umfasst das Recht des Wirtschaftsverkehrs und die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik. Es besteht aus drei Fachbereichen: Das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Wirtschaftsverfassungsrecht und das Wirtschaftsprivatrecht.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht ist Synonym für das staatliche System der Eingriffs- und Leistungsverwaltung. Es besteht aus den Teilbereichen Wirtschaftsförderung, Monopolverwaltung /-Regulierung, Wirtschaftslenkung und Gefahrenabwehr. 

Das Wirtschaftsverfassungsrecht ist nicht klar definiert. Denn im Grundgesetz ist nicht klar definiert, wie die Wirtschaftsform von Deutschland aussieht. Ist sie im Grundgesetz noch neutral, wird sie durch Versfassungsprinzipien von der BRD als Rechts- und Sozialstaat, der Grundrechte und Demokratie definiert.

Das Wirtschaftsprivatrecht regelt das Kaufen und Verkaufen auf dem Markt zwischen den Geschäftspartnern (Hersteller, Händler, Verbraucher). Diese Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsrecht nieder geschrieben. Auch das Europäische Wirtschaftsrecht spielt in den Staaten der EU eine Rolle.

Wirtschaftsrecht studieren

Möchte man sich beruflich mit der Wirtschaft befassen und hat Interesse an juristischen Aspekten, ist ein Studiengang zum Diplom-Wirtschaftsjurist vielleicht eine gute Option. Hierbei handelt es sich zwar um einen juristischen Studiengang, der Abschluss stellt jedoch keinen Volljuristen dar – eine Karriere als Richter oder Staatsanwalt ist demnach ausgeschlossen. Das Studium fokussiert sich auf Themenbereiche, die gerade in größeren Unternehmen gefragt sind, beispielsweise Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Internationales Wirtschaftsrecht.



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